Kapitalmarkt
Als Definition für Kapitalmarkt lässt sich folgendes anführen: als Finanzmarkt für mittel- und langfristige Kapitalbeschaffung dient der Kapitalmarkt zur Finanzierung von Investitionen und weiteren Ausgaben. Auf dem Kapitalmarkt agieren Unternehmen, Haushalte und der Staat. Weiterhin besteht der Kapitalmarkt aus der „Gesamtheit aller Institutionen und Transaktionen“, die Angebot und Nachfrage nach mittel- und langfristigem Kapital zusammenführen.
Der Kapitalmarkt lässt sich vom Geldmarkt, einem weiteren Teil des Finanzmarktes, dadurch unterscheiden, dass die Kapitalüberlassung langfristiger ausgelegt ist, durchschnittlich mehr als ein Jahr.
Weiterhin unterscheidet man zwischen dem nicht-organisierten und organisierten Kapitalmarkt. Der organisierte Kapitalmarkt ist der der Banken und Börsen, auf dem staatlich genehmigte Transaktionen stattfinden. Auf dem nicht-organisierten Kapitalmarkt finden Transaktionen ohne die Mitwirkung von Börsen oder Banken statt und dieser weist nur einen geringen Grad an Organisation aus.
Diese vielen Unterscheidungen und Begriffe, wo findet was statt, welche Transaktionen laufen unter Mitwirkung welcher Akteure, etc., scheinen zunächst sehr verwirrend. Privilege Relations LLP, als professioneller Intermediär zwischen Unternehmen und dem Kapitalmarkt, steht Ihnen und Ihrem Unternehmen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Je nach dem, welche Schritte Sie planen, bieten wir Ihnen zahlreiche unterschiedliche Dienstleistungen an.
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